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Der letzte Weg Der Fall aller Fälle ist eingetreten und Sie müssen sich von ihrem tierischen Familienmitglied verabschieden. Vielleicht ist das Tier zu Hause verstorben oder wir haben es in der Praxis (oder auch bei Ihnen zu Hause) schmerzlos von seinen Leiden erlöst. Was nun? Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Das Vergraben im eigenen Garten ist laut Stadtportal unter bestimmten Voraussetzungen durchaus gestattet: Tierbesitzer können ihre toten Tiere, sofern diese nicht an einer übertragbaren Tierseuche erkrankt waren, auf dem eigenen Grund vergraben. Kleine Hunde, Katzen, Kaninchen, Zwerghasen, Meerschweinchen, Hamster und Vögel müssen mit einer ausreichenden Erdschicht (mindestens 50 cm, gemessen vom Rand der Grube an) bedeckt sein. Das Vergraben in Wasserschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe öffentlicher Plätze und Wege ist nicht erlaubt. Weitere Informationen erhalten Sie im Amtsblatt der Landeshauptstadt München, Nr. 11/21. April 2008 Eine weitere Möglichkeit ist das Krematorium Tiertrauer, das verschiedene Optionen anbietet. Gerne veranlasse ich auch die Abholung direkt aus der Praxis. In München gibt es auch den Tierfriedhof Letzte Ruhe mit verschiedenen Optionen. Ansonsten ist es auch möglich, das Tier in einer Tierkörperbeseitigunsanlage entsorgen zu lassen, z.B. bei der TVA Berndt GmbH. Auch hier kann ich gerne für Sie die Abholung direkt aus der Praxis veranlassen. |
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